Elementor #14

Bis zu mehrere hunderttausend Euro Förderung

Industriestrompreis sichern
Professionelle Antragstellung für energieintensive Unternehmen

Wir prüfen Anspruch, Strommengen, Eigenerzeugung sowie Gegenleistungen und übernehmen die vollständige Antragstellung beim BAFA.

✓ Förderzeitraum 2026–2028
✓ Bis zu 50 % des anrechenbaren Stromverbrauchs förderfähig
✓ Selbstverbrauchte Eigenerzeugung kann relevant sein
✓ Zuständige Behörde: BAFA
Wichtig für Unternehmen

Die Antragstellung ist anspruchsvoll.

  • Strommengen ermitteln und abgrenzen
  • Abgrenzung mit Nachweisen belegen
  • Meßkonzept bei Eigenerzeugung prüfen
  • Gegenleistungen dokumentieren

Fördercheck per E-Mail starten

Senden Sie uns wenige Angaben – wir prüfen kostenlos und unverbindlich Ihr Potenzial.

  • Unternehmen und Standort
  • WZ-/NACE-Code
  • Stromverbrauch 2025/2026
  • Netzbezug / Eigenerzeugung
  • Ansprechpartner
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Unverbindlich. Vertraulich. Persönlich geprüft.

Rund 100 energieintensive Sektoren können profitieren

Kurz prüfen, ob Ihr Wirtschaftszweig grundsätzlich in Betracht kommt.

KUEBLL-/NACE-Kurzcheck Ergebnis rechts oder mobil unten

Sie kennen Ihren Code nicht? Wir unterstützen Sie gerne.

✓

Ihr Wirtschaftszweig ist grundsätzlich relevant.

Der Kurzcheck ersetzt keine Prüfung der konkreten Abnahmestelle und Antragsvoraussetzungen.

EU-genehmigt

Die EU-Kommission hat den Industriestrompreis für Deutschland genehmigt.

Förderzeitraum

Förderung für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028.

Bis zu 50 %

Bis zu 50 % des anrechenbaren Stromverbrauchs werden entlastet.

Gegenleistungen

Mindestens 50 % der Beihilfe müssen in Maßnahmen investiert werden.

Komplette Antragstellung

Wir übernehmen den gesamten Prozess bis zur Einreichung beim BAFA.

Zeitplan

BAFA öffnet das Antragsportal im Dezember 2026.

Auch selbst erzeugter Strom kann förderrelevant sein

Für die Förderung ist der selbstverbrauchte Strom der Abnahmestelle maßgeblich – unabhängig von der Herkunft.

Netzbezug
+
Eigenerzeugung
KWK, PV, Gasturbine
=
Anrechenbarer
Stromverbrauch
  • Netzstrom
  • KWK-Strom
  • PV-Strom
  • Weitere Eigenerzeugung

Nicht anrechenbar: weitergeleiteter Strom an Dritte oder nicht selbst verbrauchte Mengen.

Auch kleine eigenverbrauchte Strommengen können profitieren

Schon ab geringen Mengen ist eine Entlastung möglich – je mehr Sie verbrauchen, desto höher die Förderung.

1 GWhJahresverbrauch
ca. 56.000 €
5 GWhJahresverbrauch
ca. 280.000 €
10 GWhJahresverbrauch
ca. 560.000 €
20 GWhJahresverbrauch
ca. 1.120.000 €
i
Unter 10 GWh: voraussichtlich kein Wirtschaftsprüfertestat erforderlich. .

Beispielhafte Größenordnung 2026–2028. Tatsächliche Förderung abhängig von Strompreis, Förderbedingungen und anrechenbaren Strommengen.

Gemeinsam für Ihre Entlastung

Zwei erfahrene Partner mit tiefem Fachwissen und voller Umsetzungskompetenz.

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DIMNIK Energieberatung Logo
  • Regulatorische Expertise und Marktwissen
  • Technische und energetische Kompetenz
  • Strategie, Berechnung und Antragstellung aus einer Hand

Ihr Weg zum Industriestrompreis

1

Anspruch prüfen

Wir prüfen Ihre Berechtigung und Zuordnung.

2

Förderung berechnen

Ermittlung förderfähiger Strommengen und Entlastungspotenzials.

3

Gegenleistungen prüfen

Analyse und Planung der erforderlichen Dekarbonisierungsmaßnahmen.

4

Unterlagen erstellen

Wir erstellen Nachweise und Unterlagen für die Antragstellung.

5

Antrag einreichen

Einreichung beim BAFA und Begleitung bis zur Bewilligung.

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