Elementor #14

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Bis zu mehrere hunderttausend Euro Förderung

Industriestrompreis sichern.
Wir übernehmen die komplette Antragstellung.

Profitieren Sie von staatlichen Entlastungen für energieintensive Unternehmen. Wir prüfen Ihren Anspruch, berechnen Ihre Förderung und übernehmen die vollständige Antragstellung beim BAFA.

Förderzeitraum 2026–2028
Bis zu 50 % des anrechenbaren Stromverbrauchs förderfähig
Antragstellung voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich
Zuständige Behörde: BAFA

Die Antragstellung ist sehr anspruchsvoll.

Entscheidend sind korrekte Strommengen, Abgrenzungen, Nachweise, KUEBLL-Zuordnung, Gegenleistungen und ggf. Wirtschaftsprüferunterlagen.

  • Strommengen und Abgrenzung
  • KUEBLL-Zuordnung
  • Gegenleistungen planen und dokumentieren
  • Wirtschaftsprüfer ab 10 GWh
  • Vielzahl an Anlagen und Erklärungen

Kostenlosen Fördercheck starten

Erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrem Förderpotenzial – unverbindlich und schnell.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt.

EU-genehmigt

Die EU-Kommission hat den Industriestrompreis für Deutschland genehmigt.

Förderzeitraum

Förderung für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028.

Bis zu 50 % Entlastung

Bis zu 50 % des beihilfefähigen Stromverbrauchs werden berücksichtigt.

Mit Gegenleistungen

Mindestens 50 % der Beihilfe müssen in Maßnahmen investiert werden.

Komplette Antragstellung

Wir übernehmen den Prozess von der Prüfung bis zur Einreichung.

Zeitplan

Antragstellung voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich.

Auch selbst erzeugter Strom kann förderrelevant sein!

Für die Förderung ist der selbstverbrauchte Strom der Abnahmestelle maßgeblich – unabhängig von der Herkunft.

Netzbezug
+
🏭Eigenerzeugung
KWK, PV, Gasturbine
=
Anrechenbarer
Stromverbrauch
  • Netzstrom
  • KWK-Strom
  • PV-Strom
  • Weitere Eigenerzeugung

Nicht anrechenbar: weitergeleiteter Strom an Dritte oder nicht selbst verbrauchte Mengen.

Wer kann profitieren? Rund 91 energieintensive Sektoren

Vom Industriestrompreis profitieren Unternehmen aus den beihilfeberechtigten Sektoren der KUEBLL-Liste.

Metallindustrie
Chemische Industrie
Papierindustrie
Glasindustrie
Zementindustrie
Gießereien
Halbleiterindustrie
Batteriehersteller

Beispielhafte Gesamtentlastung 2026–2028*

Berechnung auf Basis eines Differenzpreises von 3,744 ct/kWh auf 50 % des anrechenbaren Stromverbrauchs.

5 GWhJahresverbrauch
ca. 280.000 €
10 GWhJahresverbrauch
ca. 560.000 €
20 GWhJahresverbrauch
ca. 1.120.000 €

* Tatsächliche Förderung abhängig von Strompreis, Förderbedingungen und anrechenbaren Strommengen.

Ihr Weg zum Industriestrompreis

1. Anspruch prüfen

Prüfung Ihrer Antragsberechtigung und Zuordnung zur KUEBLL-Liste.

2. Förderung berechnen

Ermittlung beihilfefähiger Strommengen und Berechnung der möglichen Entlastung.

3. Gegenleistungen prüfen

Analyse und Planung der ökologischen Gegenleistungen.

4. Unterlagen erstellen

Zusammenstellung aller Nachweise und Erstellung der Antragsunterlagen.

5. Antrag einreichen

Einreichung beim BAFA und Begleitung bei Rückfragen bis zur Bewilligung.

Maximal kombinieren – mehr Entlastung sichern

Wir prüfen alle relevanten Entlastungsmöglichkeiten und entwickeln die beste Kombination für Ihr Unternehmen.

  • Industriestrompreis
  • BECV – Besondere Ausgleichsregelung
  • EnFG – Besondere Ausgleichsregelung
  • § 19 StromNEV / 7.000-h-Regel

Gemeinsam für Ihre Entlastung

Ein starkes Team aus Energieexperten und Fördermittelspezialisten. Mit Erfahrung. Mit Expertise. Mit Engagement.

Strategie, Energieberatung und Umsetzungskompetenz für energieintensive Unternehmen.

+

Fördermittelkompetenz und spezialisierte Beratung für Entlastungsregelungen.

Warum mit uns?

  • Tiefe regulatorische Expertise
  • Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Anträgen
  • Persönliche Betreuung
  • Ganzheitlicher Ansatz – mehr als nur Industriestrompreis

Sichern Sie Ihre Entlastung. Jetzt kostenlosen Fördercheck starten!

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