ANTRAG.DE Entlastung sichern. Wettbewerb stärken.
Industriestrompreis sichern.
Wir übernehmen die komplette Antragstellung.
Profitieren Sie von staatlichen Entlastungen für energieintensive Unternehmen. Wir prüfen Ihren Anspruch, berechnen Ihre Förderung und übernehmen die vollständige Antragstellung beim BAFA.
Die Antragstellung ist sehr anspruchsvoll.
Entscheidend sind korrekte Strommengen, Abgrenzungen, Nachweise, KUEBLL-Zuordnung, Gegenleistungen und ggf. Wirtschaftsprüferunterlagen.
- Strommengen und Abgrenzung
- KUEBLL-Zuordnung
- Gegenleistungen planen und dokumentieren
- Wirtschaftsprüfer ab 10 GWh
- Vielzahl an Anlagen und Erklärungen
Kostenlosen Fördercheck starten
Erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrem Förderpotenzial – unverbindlich und schnell.
EU-genehmigt
Die EU-Kommission hat den Industriestrompreis für Deutschland genehmigt.
Förderzeitraum
Förderung für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028.
Bis zu 50 % Entlastung
Bis zu 50 % des beihilfefähigen Stromverbrauchs werden berücksichtigt.
Mit Gegenleistungen
Mindestens 50 % der Beihilfe müssen in Maßnahmen investiert werden.
Komplette Antragstellung
Wir übernehmen den Prozess von der Prüfung bis zur Einreichung.
Zeitplan
Antragstellung voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich.
Auch selbst erzeugter Strom kann förderrelevant sein!
Für die Förderung ist der selbstverbrauchte Strom der Abnahmestelle maßgeblich – unabhängig von der Herkunft.
KWK, PV, Gasturbine
Stromverbrauch
- Netzstrom
- KWK-Strom
- PV-Strom
- Weitere Eigenerzeugung
Nicht anrechenbar: weitergeleiteter Strom an Dritte oder nicht selbst verbrauchte Mengen.
Wer kann profitieren? Rund 91 energieintensive Sektoren
Vom Industriestrompreis profitieren Unternehmen aus den beihilfeberechtigten Sektoren der KUEBLL-Liste.
Beispielhafte Gesamtentlastung 2026–2028*
Berechnung auf Basis eines Differenzpreises von 3,744 ct/kWh auf 50 % des anrechenbaren Stromverbrauchs.
* Tatsächliche Förderung abhängig von Strompreis, Förderbedingungen und anrechenbaren Strommengen.
Ihr Weg zum Industriestrompreis
1. Anspruch prüfen
Prüfung Ihrer Antragsberechtigung und Zuordnung zur KUEBLL-Liste.
2. Förderung berechnen
Ermittlung beihilfefähiger Strommengen und Berechnung der möglichen Entlastung.
3. Gegenleistungen prüfen
Analyse und Planung der ökologischen Gegenleistungen.
4. Unterlagen erstellen
Zusammenstellung aller Nachweise und Erstellung der Antragsunterlagen.
5. Antrag einreichen
Einreichung beim BAFA und Begleitung bei Rückfragen bis zur Bewilligung.
Maximal kombinieren – mehr Entlastung sichern
Wir prüfen alle relevanten Entlastungsmöglichkeiten und entwickeln die beste Kombination für Ihr Unternehmen.
- Industriestrompreis
- BECV – Besondere Ausgleichsregelung
- EnFG – Besondere Ausgleichsregelung
- § 19 StromNEV / 7.000-h-Regel
Gemeinsam für Ihre Entlastung
Ein starkes Team aus Energieexperten und Fördermittelspezialisten. Mit Erfahrung. Mit Expertise. Mit Engagement.
Strategie, Energieberatung und Umsetzungskompetenz für energieintensive Unternehmen.
Fördermittelkompetenz und spezialisierte Beratung für Entlastungsregelungen.
Warum mit uns?
- Tiefe regulatorische Expertise
- Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Anträgen
- Persönliche Betreuung
- Ganzheitlicher Ansatz – mehr als nur Industriestrompreis